Bleiben Sie ruhig!
Äußern Sie sich nicht zu der Ihnen vorgeworfenen Tat. Es ist Ihr RECHT! Das gilt auch, wenn Sie denken, dass sich die Sache zu Ihren Gunsten aufklären lässt. Eine Aussage kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nachgeholt werden.
Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt. Sollten Sie dazu selbst nicht in der Lage sein, beauftragen Sie einen Freund oder Familienangehörigen das für Sie zu tun.
Je mehr Informationen wir bereits zu diesem Zeitpunkt erhalten, umso schneller können wir Ihnen helfen. Versuchen Sie daher den Namen des zuständigen Beamten und eine Durchwahlnummer, wenn möglich auch ein Aktenzeichen in Erfahrung zu bringen.
Spätestens bei der Vorführung vor einem Haftrichter, die innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen hat, ist eine anwaltliche Vertretung unbedingt angeraten! Auch hier sind Sie nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen.
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